RoHS Konformität

Die EG Richtlinie 2011/65/EG (RoHS – Restriction of hazardous substances – Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe)
sowie ergänzend die Richtlinie 2015/863 (ab 22.07.2019) – bekannt als RoHS 3 oder RoHS III – regeln die Verwendung von Gefahrstoffen in Geräten und Bauteilen. Bisher wurde der Anhang der RoHS Richtlinie mehrfach erweitert, abgeändert und Ausnahmeregelungen sind in Kraft getreten.
Den aktuellen Stand der RoHS-Gesetzgebung können Sie auf den Webseiten der Europäischen Kommission für Umwelt unter der URL http://ec.europa.eu/environment/waste/rohs_eee/index_en.htm einsehen.

WEEE Richtline

Die Richtlinie über Elektro- und Elektronikgeräte (2012/19/EU, WEEE: Waste Electrical & Electronic Equipment) hat zum Ziel Abfälle zu vermeiden, zu recyceln und zu verwerten. URL http://ec.europa.eu/environment/waste/weee/legis_en.htm

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

In Deutschland wurden oben genannte Richtlinien durch das „Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)“ in deutsches Recht umgesetzt. (http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog/)

Seit dem 1. Juli 2006 gelten Stoffverbote für Blei (Pb), Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd), Sechswertiges Chrom (Cr VI), Polybromierte Biphenyle (PBB), Polybromierte Diphenylether (PBDE)

REACH Verordnung

In Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) schließen wir uns der Stellungnahme des Zentralverbandes der Elektrotechnik- und Elektroindustrie e.V. (ZVEI) an.
Unbestückte Leiterplatten sind demnach ein Erzeugnis, das unter REACH nicht registriert werden muss.

Auswirkungen von RoHS – WEEE

Von IBR Leiterplatten sind alle Leiterplatten mit folgenden Oberflächen RoHS-konform:

  • HAL Bleifrei
  • Chemisch Gold
  • Chemisch Zinn

Dies bestätigen wir Ihnen auch auf unseren Belege für Ihre Dokumentation